Autofahrer müssen sich 2012 auf diverse Änderungen rund um den Straßenverkehr vorbereiten. Wir haben diese für Sie zusammengetragen.
Rückdatierung der Hauptuntersuchung
Ab Januar 2012 fällt die Rückdatierung beim TÜV weg. Wer dann mit seinem Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung erscheint, wird nun nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Das Positive: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird jetzt stets um 24 Monate verlängert. Wer bisweilen zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam folglich nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht ist geboten: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate her, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind sogar 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig.
Wechselkennzeichen
Bis Mitte zur Mitte des Jahres 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Zwei Kraftfahrzeuge derselben Klasse (M1, L, O) können daraufhin mit nur einem Nummernschild angemeldet werden. Die Fahrzeuge dürfen aber nicht zur gleichen Zeit bewegt werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf außerdem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von dieser neuen Regelung ausgeschlossen.
Lang-Lkw
In einem Versuch rollen ab dem 1. Januar 2012 so genannte Gigaliner, Lkws mit einer Länge von 25,25 Meter, in sieben Bundesländern über Autobahnen und Bundesstraßen. Die Testphase der bis zu 44 Tonnen schweren Lkws ist für fünf Jahre angesetzt.
Neues Punktesystem
Das Bundesverkehrsministerium entwirft eine Neuregelung der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Geplant ist eine Ausweitung der Verjährungsfrist bei gesammelten Punkten. Demzufolge werden die Punkte erst nach drei und nicht wie aktuell schon nach zwei Jahren gelöscht. Dazu soll die automatische Verlängerung der Verjährungsfrist durch neue Punkte aufgehoben werden, die Grenze von derzeit 18 Punkten wird darüber hinaus nach oben gesetzt.
EU-weite Bußgeldregelung
Die bis dato fehlenden EU-Länder Belgien, Italien, Griechenland und Irland treten ab 2012 der EU-weiten Bestimmung zum Austausch von Halterdaten bei. Wer demnach im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert, kann mit Post in der Heimat rechnen. Die einzutreibende Summe muss jedoch mindestens 70 Euro betragen. Achtung: Im Ausland sind die Strafen häufig viel höher als in Deutschland. Für ein Parkknöllchen in Spanien können zum Beispiel 200 Euro fällig werden.
Umweltzone
Die Umweltzonen expandieren. 2012 wird die Umweltplakette in zusätzlichen Städten eingeführt, andere verschärfen die Reglementierung. So sind zum Beispiel die Innenstädte von Stuttgart, Frankfurt und Krefeld ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich mit einer grünen Schadstoffplakette zu erreichen.
Reifenlabel
Ab 1. November 2012 werden sämtliche neuen Reifen mit einem Umweltlabel markiert. Kategorisiert werden Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch. Als Leitbild dient das schon bekannte Effizienzlabel für Kühlschränke oder Waschmaschinen.
Reifendruck-Kontrollsystem
Parallel zum Reifenlabel müssen alle neu gebauten Pkw-Baureihen ab dem 1. November 2012 über ein Reifendruck-Kontrollsystem verfügen.
Kraftfahrzeugsteuer
Ab 2012 reduziert sich die steuerfreie Grenze der CO2-Emission von 120 Gramm pro Kilometer auf 110 Gramm. Für jedes zusätzliche Gramm über der Freimenge werden wie schon zuvor zusätzlich zwei Euro berechnet.
Pendlerpauschale
2012 wird die Auswertung der Pendlerpauschale einfacher. Wer zur Fahrt in die Arbeit zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto dauernd wechselt, muss nun keine tagesweise Vergleichsrechnung mehr durchführen. Es genügt eine Vergleichsrechnung für das gesamte Jahr. Die Höchstgrenze der Pendlerpauschale beträgt 4.500 Euro.






Danke für diese Informationen. Hauptsache alles wird nicht noch teuerer.